Besucht ein User eine Website, werden Personendaten oftmals mittels Cookies bearbeitet. Technisch notwendige Cookies benötigen keine Einwilligung, etwa wie der Warenkorb beim Onlineshopping. Jedoch sind bei Performance Cookies sowie Werbe- und Tracking Cookies eine Einwilligung erforderlich. Für den User muss ersichtlich sein, welche Daten zu welchem Zweck bearbeitet werden und ob diese an Drittanbieter weitergegeben werden. Ein Cookie Banner ist hier eine gängige Lösung.
Wenn über die Website Waren oder Dienstleistungen angeboten werden, ist ein Impressum rechtlich notwendig. Aber auch in anderen Fällen ist ein Impressum auf jeden Fall vertrauensfördernd, auch wenn keine Pflicht besteht. Ins Impressum gehören zumindest der Firmenname, die Postadresse sowie eine E-Mail-Adresse.
Jedes Unternehmen mit einer Website hat eine Informationspflicht über die Datenverarbeitung, da auch die IP-Adresse zu den Personendaten gehören. Dies wird idealerweise über eine Datenschutzerklärung auf der Website zugänglich gemacht. Diese Unterseite muss jederzeit zugänglich sein, daher bietet sich dafür der Footer sehr gut an. Bei der Übermittlung von Formularen soll die Akzeptanz der Datenschutzerklärung klar definiert sein, beispielsweise über eine Checkbox.
Auf Kontakt- oder Bestellformularen – sei dies Print oder Online – wird empfohlen einen optionalen Marketing-Consent einzuholen. Das heisst, eine freiwillige Einverständniserklärung für die Zusendung von Marketing-Material, beispielsweise via Checkbox.
Mit dem neuen Datenschutzgesetz kommen einige Neuerungen hinzu. Es lohnt sich also, sich schon jetzt Gedanken darüber zu machen, wo Handlungsbedarf besteht und allfällige Prozesse bereits anzupassen. Wir von MisSpelling beraten Dich gerne individuell darüber.